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Brexit: Einheitlicher Europäischer Patentschutz bleibt möglich

Einheitlicher europäischer Patentschutz erleichtert das Wirtschaftsleben

Ein einheitlicher europäischer Patentschutz steht seit langem auf der Agenda der EU. Zwar gibt es ein europäisches Patent auf der Grundlage des Europäischen Patentübereinkommens. Dieses gewährt aber keinen einheitlichen EU-weiten Schutz. Vielmehr zerfällt das Europäische Patent in einzelne nationale Schutzrechte, die sich nach den jeweiligen nationalen patentrechtlichen Vorschriften richten. Die Schutzrechte entstehen mit der Bekanntmachung des Europäischen Patents in den jeweiligen Vertragsstaaten des EPÜ, wobei der Patentinhaber wählen kann, in welchem Vertragsstaat das europäische Patent gelten soll.

Ein einheitliches europäisches Patent hätte demgegenüber den Vorteil, dass EU-weit der gleiche Schutz gewährt wird, was sowohl die Rechtssicherheit als auch die EU-weite Verwendbarkeit erhöht.