Brexit: Briten wollen EU-Produktzulassung weiterhin anerkennen

Bonn 16.10.2018

Auch im Falle eines harten Brexit soll der Marktzugang für EU-Produkte zunächst gewährleistet werden. Für nicht regulierte Produkte wären die Hürden nach Angaben von Germany Trade & Invest GTAI höher.

 

Die britische Regierung hat eine Reihe von Mitteilungen veröffentlicht, in denen sie die Konsequenzen eines harten Brexits ohne Folgeabkommen dargelegt. Die geschilderten Folgen treten nur dann ein, wenn das Vereinigte Königreich die EU am 30. April 2019 ohne Austrittsabkommen verlässt.

Produkte, die europäische Normen und Standards erfüllen und somit EU-weit in Verkehr gebracht werden dürfen, könnten demnach auch künftig ins Vereinigten Königreich eingeführt werden. Diese Zusage ist jedoch zeitlich begrenzt. Wann und inwiefern Produktstandards und Zulassungsvoraussetzungen geändert werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

CE-Kennzeichnung behielte zunächst Gültigkeit

Mit dem sogenannten "European Union Withdrawal Act" vom 26. Juni 2018 werden mit Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU alle bestehenden EU-Verordnungen in britisches Recht übernommen. Somit gelten auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs weiterhin dieselben Produktstandards und Normen wie in der EU. Diese harmonisierten Standards sollen in sogenannte "UK designated standards" umgewandelt werden. Die CE-Kennzeichnung als Nachweis für die Einhaltung der Produktvorschriften wird ihre Gültigkeit behalten. Das gilt ebenso für Konformitätsbewertungen, die von einer in der EU zugelassenen Zertifizierungsstelle ausgestellt wurden. Eine Re-Zertifizierung für den britischen Markt ist zunächst nicht notwendig.