Belgien: Bei Lieferungen von Elektrogeräten an Endverbraucher muss ein Bevollmächtigter benannt werden

Bayreuth 20.11.2017

Elektrogerätehaändler müsen einen in Belgien ansässigen Bevollmächtigten ernennen.

 

Unternehmen, die Elektrogeräte direkt an belgische Endverbraucher liefern, sind verpflichtet, einen in Belgien ansässigen Bevollmächtigten für die Registrierung bei Recupel, dem belgischen Entsorgungssystem für Elektroaltgeräte, zu benennen. Diese Verpflichtung besteht in Flandern seit 3 Jahren, in der Wallonie seit März 2017. In Brüssel befindet sich diese Regelung noch in der Umsetzungsphase. Die Auslandshandelskammer Belgien debelux bietet Unternehmen diese Dienstleistung an.

Quelle: Newsletter IHK Bayreuth