Bayerische Wirtschaft erleichtert über Ceta-Entscheidung

München 13.10.2016

Die bayerische Wirtschaft begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts,

dass Deutschland dem Ceta-Handelsabkommen mit Kanada zustimmen kann. Damit steht der Unterzeichnung von Ceta am 27. Oktober auf dem EU-Kanada- Gipfel nichts mehr im Wege.

 

Bayerische Wirtschaft erleichtert über Ceta-Entscheidung: "Das Handelsabkommen mit Kanada ist ein wichtiger Meilenstein“, sagt Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK).

„Bayern hat als starkes Exportland enorm vom freien Handel in der EU profitiert. Mit Ceta und hoffentlich bald auch TTIP schreiben wir diese Erfolgsgeschichte in einem größeren Rahmen weiter“, sagt der BIHK-Chef. Industrieunternehmen aus dem Freistaat erzielten 2015 mehr als 52 Prozent ihrer Umsätze im Ausland. Nach Kanada gingen im gleichen Jahr Waren aus dem Freistaat im Volumen von 1,7 Milliarden Euro, ein Zuwachs von 7,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Kanada wichtiger Exportmarkt für Bayern

Kanada liegt damit auf Platz 22 der wichtigsten Exportmärkte der bayerischen Unternehmen.

Bilaterale Freihandelsabkommen sind laut BIHK ein effektives Instrument, Handelshemmnisse

außerhalb des europäischen Binnenmarktes abzubauen. Sie machen es Unternehmen einfacher zu handeln, ihre Dienstleistungen anzubieten und auf dem jeweiligen anderen Markt zu investieren. Handelsabkommen wie Ceta gehen weit über rein zolltarifliche Regelungen hinaus. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Abbau so genannter nichttarifärer Handelshemmnisse. Dazu gehören Regelungen zur Öffnung des Marktes im Bereich Dienstleistungen sowie die Angleichung technischer Normen und Standards sind Maßnahmen, die besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen den Marktzugang erleichtern.