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Antidumping-Grundverordnung: EU-Parlament beschließt neue Berechnungsmethode

Im Trilogverfahren zur Reform der europäischen Antidumping-Grundverordnung hat sich das Europäische Parlament am 15.11.2017 auf eine finale Fassung geeinigt. Die Antidumping-Grundverordnung ist die Basis für die Einführung, Berechnung und Erhebung von Antidumping-Zöllen.

Die Neufassung der Verordnung sieht vor, im Rahmen von Dumping-Berechnungsmethoden gegenüber Drittstaaten die Differenzierung nach dem Kriterium des Marktwirtschaftsstatus aufzuheben und somit eine länderneutrale Methodik zu schaffen. Sollten die üblichen Produktionskosten und der Verkaufspreis der Ware auf dem Binnenmarkt des Ausfuhrlandes nicht den Kräften des freien Marktes entspringen, da im Ausfuhrland signifikante Marktverzerrungen vorliegen, soll zukünftig ein Drittland als Vergleichswert zur Dumpingbestimmung dienen. In die Feststellung signifikanter Marktverzerrungen im Ausfuhrland sollen u.a. die Einhaltung ökologischer und sozialer Standards einfließen.

Marktverzerrungsberichte

Daneben umfasst die reformierte Verordnung auch die Beauftragung der EU-Kommission, Marktverzerrungsberichte zu Ausfuhrländern zu erstellen sowie regelmäßig zu aktualisieren. Die EU-Kommission soll dementsprechend handeln, wenn hinreichende Anhaltspunkte das Vorliegen signifikanter Marktverzerrungen im Ausfuhrland indizieren. Auch soll die EU-Kommission Leitlinien zur Bestimmung von Marktverzerrungen entwickeln. Unternehmen sollen die entwickelten Marktberichte einsehen und kommentieren können. Durch die inhaltliche Verbindlichkeit der Marktberichte werden Unternehmen von zusätzlichen Beweislasten bei der Einreichung von Beschwerden freigehalten. KMUs soll bei der Anwendung der neuen Berechnungsmethoden ferner eine Hilfestellung geboten werden.

Im nächsten Schritt des Reformprozesses muss noch der Europäische Rat die reformierte Verordnung formell billigen. Mit einem Inkrafttreten der Neufassung der Antidumping-Grundverordnung ist Ende Dezember 2017 zu rechnen

.Quelle: Newsletter IHK München