Änderungen im Bereich „Carnet“

Nürnberg 10.12.2014

Im Bereich Carnet gab es Änderungen für folgende Länder: Neuseeland, Norwegen und Ukraine. Die Angaben sind ohne Gewähr.

 

Neuseeland:Anschlusscarnets werden unter der Voraussetzung akzeptiert, dass vor Ausstellung des Anschlusscarnets eine schriftliche Genehmigung eingeholt wird. Der Antrag ist zu stellen an: carnet(at)wecc.org.nz

Dazu sind folgende Angaben erforderlich:

- Carnet-Nummer

- Einfuhrzollstelle

- Datum der Einfuhr

- Grund für das Anschlusscarnet und wahrscheinliches Datum der Wiederausfuhr Norwegen:Der norwegische Bürge informiert darüber, dass keine Carnets akzeptiert werden:-  in den norwegischen  Überseeterritorien: Svalbard (Archipel im Nordpolarmeer = Spitzbergen) und Jan Mayen (vulkanische Insel im Nordpolarmeer)-  in den drei Gebieten in der Südpolarregion: Bouvetoya (Subantarktische Insel im Südatlantik), Queen Maud Land (Sektorregion der Antarktis) und die Insel Peter I (vulkanische Insel im Antarktikfestland). Ukraine:Wir verweisen auf die erhöhte Gefährdungslage in der Ukraine. Wir raten bis auf Weiteres von der Ausstellung von Carnets für den Ostteil der Ukraine ab.Nähere Informationen liegen uns noch nicht vor. Wichtiger Hinweis:Seit 04.11.2014 neue Firmierung der Euler Hermes:Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SADas bisher verwendete Formular „Antrag auf Ausstellung eines Carnet ATA und auf Abschluss einer Kautionsversicherung“ (bzw. „…. CPD“) sollte ab dem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden. Wir bitten Sie deshalb, die Anträge bis zum Jahresende auszutauschen durch Bestellung der aktuellen Antragsformulare bei den Formularverlagen oder durch Verwendung der zur Verfügung stehenden Antragsformulare in unseren Ausfüllhilfen.

Weiterführende Informationen und Ausfüllhilfen finden Sie hier.https://www.muenchen.ihk.de/de/international/zoll-und-aussenwirtschaftsrecht/zoll-_und_aussenwirtschaftsrecht2/Carnet-A.T.A.2

Ansprechpartner für das Thema Carnet finden Sie bei den örtlichen IHKs.

(Quelle: IHK München)