Achtung: Die neue Datenschutz-Grundverordnung in der EU

München 07.02.2018

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung ein. Sie gilt für alle in der EU tätigen Unternehmen, egal wo sie ansässig sind.

 

Die verschärften Datenschutzvorschriften bewirken, dass

 

  • die Menschen eine bessere Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben
  • Unternehmen von Wettbewerbsgleichheit profitieren.

Die EU-Kommission veröffentlichte einen Leitfaden zur Anwendung der neuen Datenschutzgrundverordnung. Ein Online-Tool soll dabei helfen und insbesondere KMU dabei unterstützen, die neuen Datenschutzbestimmungen richtig umzusetzen.

Die Regelungen betreffen:

  •  ein Unternehmen oder eine Einrichtung, welches oder welche personenbezogene Daten im Rahmen der Tätigkeiten einer in der EU ansässigen Zweigstelle verarbeitet, unabhängig davon, wo die Datenverarbeitung stattfindet; oder
  • ein Unternehmen, das außerhalb der EU ansässig ist und Waren/Dienstleistungen (bezahlt oder unentgeltlich) anbietet oder das Verhalten von Personen in der EU beobachtet.

Wenn Ihr Unternehmen personenbezogene Daten gemäß den oben genannten Beschreibungen verarbeitet, müssen Sie die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllen. Wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten jedoch nicht zu den Kerntätigkeiten Ihres Unternehmens gehört und Ihre Tätigkeit keinerlei Risiko für Personen darstellt, gelten einige der Pflichten der Datenschutz-Grundverordnung für Sie nicht verbindlich (zum Beispiel die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten). Beachten Sie, dass die „Kerntätigkeiten“ Tätigkeiten umfassen sollten, bei denen die Verarbeitung von Daten einen untrennbaren Teil der Tätigkeiten des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters bilden muss.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: EU-Kommission/Newsletter Handwerkskammer München