Achtung Ausschreibung: Deutsch-spanische Ausschreibung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Brüssel 09.10.2017

Es wird erwartet, dass die Antragsteller marktreife Lösungen für Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln, die über ein großes Marktpotenzial für Deutschland, Spanien und Europa verfügen.

 

Deutschland und Spanien haben jetzt eine Ausschreibung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte (F&E-Projekte) mit Schwerpunkt auf der Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren in allen technologischen Bereichen und Anwendungsgebieten veröffentlicht. Abgabefrist der Anträge ist der 20. Dezember 2017.

Die Projektpartner bewerben sich um die Auszeichnung des F&E-Projekts mit dem EUREKA-Status, dem Label des europaweiten Netzwerks für marktorientierte F&E.

CDTI-E.P.E (Centro para el Desarrollo Tecnológico Industrial), koordiniert in Spanien die Forschungsförderung für Technologieunternehmen. Sie handelt im Auftrag des spanischen Ministeriums für Wirtschaft, Industrie und Wettbewerb. Die Ausschreibung wird gemeinsam mit und gemäß den Verfahren der EUREKA-Forschungs-initiative durchgeführt (www.eureka.dlr.de) .

Ausschreibungsverfahren: Die Ausschreibung lädt Partner dazu ein, gemeinsame Vorschläge für industrielle EUREKA Forschungs- und Entwicklungs-Projekte bis zum 20. Dezember 2017 im Einklang mit dem folgenden Verfahren einzureichen.

Finanzierung: Gemäß den Vorgaben von EUREKA finanzieren die Projektteilnehmer ihre Kosten aus eigenen Mitteln, aus Mitteln des Kapitalmarktes oder den anwendbaren nationalen, regionalen oder internationalen Förderprogrammen.

Leitlinien:

Projektinhalt und Evaluierung für die Beantragung nationaler Finanzmittel: Die zu erwartenden Projektergebnisse müssen zu marktwirksamen Innovationen (neue kommerzielle Produkte, Verfahren und/oder technische Dienstleistungen) mit ziviler Anwendung beitragen. Projektvorschläge müssen die folgenden Leitlinien berücksichtigen:

  • Zu den Partnern müssen mindestens ein spanisches und ein deutsches Wirtschaftsunternehmen gehören: Die Beteiligung von Forschungseinrichtungen / Universitäten als weitere Teilnehmer oder Unterauftragnehmer laut Finanzierungsbestimmungen des jeweiligen Landes ist willkommen.
  • Es können auch Unternehmen und/oder Hochschulen aus anderen Ländern teilnehmen. Die Teilnahme dieser Partner unterliegt den Teilnahmebedingungen von EUREKA sowie den Finanzierungsverfahren der Herkunftsländer dieser Partner.
  • Das Projekt soll einen ersichtlichen Vorteil und Mehrwert aufgrund der Kooperation der Teilnehmer der beiden Länder erzielen (beispielsweise eine verbesserte Wissensgrundlage, Zugang zu F&E-Infrastrukturen, neue Anwendungsbereiche etc.).
  • Das Projekt soll auf die Beiträge aller Teilnehmer aus allen beteiligten Ländern hinweisen.

Partner, deren F&E-Projekt im Rahmen einer Kooperation die oben genannten Kriterien erfüllt, können sich auf diese Ausschreibung gemäß den geltenden nationalen Gesetzen, Bestimmungen, Vorschriften und Verfahren bewerben.

Antragseinreichung und Genehmigungsverfahren

Das in englischer Sprache vollständig ausgefüllte EUREKA-Projektantragsformular (www.eurekanetwork.org/project-application inkl. „Guidelines“ mit Bearbeitungshinweisen) muss bis zum 20. Dezember 2017 sowohl bei CDTI-E.P.E in Spanien als auch beim EUREKA-Büro in Deutschland eingereicht werden, um berücksichtigt zu werden. Beide Stellen beraten und unterstützen die nationalen Antragsteller zu Fragen rund um EUREKA.

Das Formular muss von allen teilnehmenden Unternehmen rechtswirksam unterzeichnet sein. Die Unterschriften müssen eingescannt und zusammen mit dem EUREKA-Antrag als Bestandteil des Antrags elektronisch übermittelt werden. Es wird empfohlen, in der Phase der Antragsvorbereitung bzgl. der Förderkriterien Kontakt mit CDTI-E.P.E in Spanien bzw. der AiF Projekt GmbH in Deutschland aufzunehmen.

Die EUREKA-Projektanträge werden von CDTI-E.P.E in Spanien und vom EUREKA-Büro in Deutschland geprüft.

Außerdem werden die EUREKA-Antragsteller dazu aufgefordert, ihre jeweiligen nationalen Förderanträge am 2. März 2018 gemäß den betreffenden nationalen Verfahren zu stellen. Der Kontakt mit den jeweiligen nationalen Ansprechpartnern vor Antragseinreichung wird dringend empfohlen. Jedes Land unterstützt seine antragsberechtigten Teilnehmer im Rahmen von EUREKA. Der finale EUREKA-Status wird dann erteilt, wenn die Finanzierung der Teilanträge aller Projektpartner gesichert ist.

Vor Antragstellung wird allen deutschen Antragstellern empfohlen eine Projektskizze zum angestrebten Kooperationsprojekt beim Projektträger AiF Projekt GmbH einzureichen, um einen qualitativ hochwertigen Projektantrag im ZIM sicher zu stellen.

Die Finanzierungsbedingungen und die Kriterien der Förderfähigkeit sind in den beteiligten Ländern verschieden. Die wesentlichen Aspekte der Finanzierungs- und Förderkriterien werden wie folgt erläutert:

Antragsberechtigt sind alle deutschen KMU mit bis zu 499 Beschäftigten (oder Konsortien derartiger Unternehmen), die FuE-Aktivitäten zur Entwicklung eines innovativen Produkts, Verfahrens oder einer technischen Dienstleistung - auch mit Beteiligung von Forschungseinrichtungen / Universitäten - planen. Es gibt keine Beschränkungen bezüglich bestimmter Technologien oder Branchen. Hier finden Sie Einzelheiten zu den Kriterien. Der Antrag muss gemäß den ZIM-Bestimmungen gestellt werden; so muss er u.a. in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Förderung besteht in einem an bestimmte Bedingungen geknüpften Zuschuss in Höhe von maximal 55 % der Projektkosten, die auf 380.000 € pro Unternehmen (KMU) begrenzt sind, Forschungseinrichtungen kalkulieren eigenständig mit bis zu 190.000 € und 100% Förderung. ZIM-Antragsformulare finden Sie hier.

Die endgültige Förderzusage erfolgt durch die AiF Projekt GmbH. Der Beginn auf eigenes Risiko ist nach Bestätigung des Antragseingangs durch die AiF Projekt GmbH möglich. Wir empfehlen, sich mit der AiF Projekt GmbH vor der Antragstellung in Verbindung zu setzen, um offene Fragen zu klären.

Quelle: BayFor, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie