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EU-Schnellwarnsystem für Produktsicherheit: Kosmetika am häufigsten gemeldet

Das zeigt der Jahresbericht der Europäischen Kommission zum Safety Gate von 2023, der sich auf Warnmeldungen und die Reaktionen der nationalen Behörden bezieht. Kosmetische Mittel standen an der Spitze der am häufigsten gemeldeten Produktkategorien, gefolgt von Spielzeug, Kraftfahrzeugen, Elektrogeräten und Kleidung.

Wichtigste Erkenntnisse des Berichts

Im Jahr 2023 gaben Behörden aus den 30 am Safety Gate teilnehmenden Ländern 3.412 Warnmeldungen und 4.287 Folgemaßnahmen ein. In jedem Mitgliedstaat haben die Marktüberwachungsbehörden die Warnmeldungen regelmäßig weiterverfolgt und zusätzliche Informationen ausgetauscht. Beispielsweise ermittelten die litauischen Behörden eine Körpercreme mit verbotenen Chemikalien und gaben in Safety Gate eine Warnmeldung für das Produkt ein. Dank dieser Mitteilung konnten die polnischen Behörden das Produkt vom Markt nehmen, und Slowenien konnte es von den Endverbrauchern zurückrufen. 

Die im Jahr 2023 am häufigsten gemeldeten Risiken waren Risiken im Zusammenhang mit Chemikalien, Verletzungen und Ersticken sowie Umweltrisiken. Kosmetische Mittel standen an der Spitze der am häufigsten gemeldeten Produktkategorien, gefolgt von Spielzeug, Kraftfahrzeugen, Elektrogeräten und Kleidung. Dies lässt sich damit erklären, dass die Marktüberwachungsbehörden verstärkt kosmetische Mittel überwachen und auf verbotene gefährliche chemische Inhaltsstoffe prüfen.

Nächste Schritte

Im Dezember 2024 wird die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit in Kraft treten und die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit ersetzen. Ab dann wird ein modernisierter zukunftssicherer Rahmen gelten, der die Sicherheit von Produkten auf dem EU-Markt gewährleisten soll, unabhängig vom Ursprung der Produkte und davon, ob sie in Geschäften oder online verkauft werden.

Die Verordnung wird die Durchsetzung der Produktsicherheitsvorschriften erheblich verbessern, die Marktüberwachung erleichtern und den Rückruf gefährlicher Non-Food-Produkte vereinheitlichen.

Weitere Infos und Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Produktsicherheitsanforderungen erhalten Sie bei unserem CE-Beratungsteam.

Quelle: Europäische Kommission, EEN Newsletter Bayern Innovativ