Dänemark: Mitarbeiterentsendung – Arbeitsmarktfond – Umlage 2017 neu festgesetzt

 

 

WermussandenAFUzahlen?

 

VonderneuenRegelungbetroffensindalleUnternehmeninDänemark,diezurZahlungderArbeitsmarktzusatzrenteATPverpflichtetsindsowieausländischeArbeitgeber,dieinDänemarkDienstleistungenerbringen.

 

Beiträgeeingeführt

 

DerBeitragproVollzeitäquivalentfür2017wurdenunauf7,20DänischeKronenfestgesetzt.DasentsprichtaktuelletwaeinemEuro

gerade unter Berücksichtigung der relativ niedrigen Jahresbeträge. Ob hier zeitnah Entlasungsmaßnahmen wie Bagatellgrenzen oder Jahresrechnungen eingeführt werden, steht nicht fest. Unklar ist weiterhin, ob auch Arbeiten, die nicht durch einen geltenden Tarifvertrag geregelt werden, unter die Zahlpflicht für den AFU fallen.

 

Bei weiteren Fragen zur Mitarbeiterentsendung nach Dänemark wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK oder Handwerkskammer. 

 

 

 

Wissenswertes über Mitarbeiterentsendung nach Dänemark